AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 01.11.2003
I. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die AGB zu ändern oder zu ergänzen. Für neue Verträge gilt dann die jeweils aktuelle Fassung der AGB. Für bestehende Verträge erhält die geänderte oder ergänzte AGB nur dann Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer den Kunden schriftlich oder per E-Mail über die Änderung informiert (Änderungsmittelung) und der Auftraggeber nicht binnen vier Wochen widerspricht.
II. Preise
1.Die im Angebot des Auftraggebers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 1 Monat nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.Die Preise des Auftragnehmers beinhalten keine Mehrwertsteuer.
3.Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
4.Preiserhöhungen sind während der Vertragslaufzeit statthaft. Der Auftraggeber hat nach Bekanntgabe der Preiserhöhung ein außergewöhnliches Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen.
5.Für Mehraufwendungen, die über den Rahmen des vereinbarten Vertrages vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen hinausgehen, wird die im Vertrag festgesetzte Stundenvergütung berechnet.
6.Wird eine Leistung im Rahmen einer Stundenvergütung in Anspruch genommen, so wird diese in Zeiteinheiten von angefangenen 0,25 Stunden (15 Minuten) abgerechnet.
III. Zahlung
1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer darüber verfügen kann. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2. Wechsel werden grundsätzlich nicht angenommen.
3. Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
4. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögens-verhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht gelieferte Leistungen zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen im Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
6. Kommt der Auftraggeber in Verzug, besitzt der Auftragnehmer das Recht, die Website nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet zu entfernen, wofür eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro in Rechnung gestellt wird.
7. Wird die Website wieder ins Internet gestellt, nachdem zuvor die Website auf dem Internet entfernt wurde, weil der Auftraggeber im Verzug war, wird eine Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro in Rechnung gestellt.
8. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
IV. Lieferung
1. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
2. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze für den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
V. Nutzungsrechte bei Erstellung eines Web-Designs (Website)
1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Auftraggeber die aus dem Vertrag resultierende geschuldete Vergütung vollständig an den Auftragnehmer entrichtet hat.
2. Ist im Rahmen des Vertrages eine Vergütung im Rahmen einer regelmäßigen Abschlagszahlung (Leasing) vereinbart, tritt solange anstelle des Nutzungsrechts eine Nutzungsduldung, bis die letzte Zahlung geleistet ist. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nutzungsduldung im Falle einer Vertragsstörung zu widerrufen.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware, auch eine Website, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers oder eines durch die Übersicherung des Auftragsnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.
3. Bei der Be- oder Verarbeitung vom Auftraggeber und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
VII. Gewährleistung und Haftung
1. Für Mängel der Website haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB), bzw. bei Leasingverträgen gemäß §§ 536 ff. BGB.
2. Bei Beschaffung einer Internet-Domain haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der Bestimmungen des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB).
3. Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Auftragnehmer wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von jeglicher Haftung freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
4. Der Auftraggeber gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich vom Auftraggeber liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. Der Auftraggeber kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
5. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionstüchtigkeit der Telefonleitung zu dem vertragsgegenständlichen Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in seinem Einflussbereich stehen.
6. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Auftragnehmers auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gilt.
7. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers beträgt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zwei Jahre.
VIII. Verwahren
1. Datenträger, Datenmaterial und deren Inhalte werden auf Gefahr des Auftraggebers und nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
IX. Datenschutz
1. Gemäß § 33 BDSG weist der Auftragnehmer darauf hin, dass personenbezogene Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt, Anzahl, Dauer und übertragene Dateien von Verbindungen, Kennwörter) vom Auftragnehmer während des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dieses für die Erfüllung des Vertragszweckes (z.B. Abrechnungszwecke, Support) notwendig ist. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Nutzung einverstanden.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen. Der Auftragnehmer wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Auftraggebers ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Auftragnehmer gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte Normen dies vorsehen und der Auftraggeber nicht widerspricht.
X. Kündigung
1. Ein Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden.
2. Der Auftraggeber hat ein außergewöhnliches Kündigungsrecht nach Maßgabe von II.4. dieser AGB.
3. Der Auftragnehmer ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtung nachhaltig verletzt.
XI. Impressum
1. An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Auftragnehmers aufgenommen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu entfernen.
XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist und im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel und Urkundenprozesse, Geldern. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
2.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
Stand 01.11.2003










